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Die Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz

Die Geschäftsführung der kommunalen Gesundheitskonferenz und der Arbeitsgruppen obliegt laut §23 ÖGDG der unteren Gesundheitsbehörde.
Dazu hat die StädteRegion Aachen eine eigene Geschäftsstelle  im Gesundheitsamt eingerichtet.


Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für alle Fragen der "ortsnahen Koordinierung der gesundheitlichen Versorgung" auf kommunaler Ebene.

Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle zählt die Organisation und Koordination der Gesundheitskonferenz und ihrer themenbezogenen Arbeitsgruppen durch Unterstützung der Arbeit oben genannter Gremien durch Vor- und Nachbereitung, Informationsbeschaffung und Projektmanagement.

Die Geschäftsstelle erstellt auch Gesundheitsberichte auf der Grundlage eigener und der in der Gesundheitskonferenz beratenen Erkenntnisse und macht sie der Öffentlichkeit zugänglich.

Zudem ist sie als Schnittstelle zwischen dem Moderator der Gesundheitskonferenz, unterer Gesundheitsbehörde, StädteRegionstag und Gesundheitskonferenz (und deren Arbeitsgruppen) Ansprechpartner für alle Akteure der "ortsnahen Koordinierung".

Planungshilfe zur Arbeit der Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen

Die Geschäftsstellenleitungen der kommunalen Gesundheitskonferenzen in NRW haben ihre langjährigen Erfahrungen in eine aktualisierte Planungshilfe (siehe Link zum Download) einfließen lassen, die in knapper und übersichtlicher Form einen Überblick über Ziele, Aufgaben, Funktionsweise der KGK gibt und wichtige Aspekte für eine erfolgreiche Arbeit der KGK beschreibt.

Die Planungshilfe wurde durch den Gesundheitsausschuss des Städtetages und den Gesundheitsausschuss des Landkreistags Nordrhein-Westfalen akzeptiert bzw. zustimmend zur Kenntnis genommen.

Beispiele guter Praxis aus der Arbeit vieler Konferenzen finden sich im Anhang der Publikation, jeweils mit Details zur Umsetzung, zu den Ergebnissen und mit Ansprechpersonen für die, die Interesse an weiterführenden Informationen haben.

Die Publikation wurde für all die erstellt, die sich in Kooperationssystemen in NRW engagieren bzw. die künftig koordinierende Aufgaben übernehmen sollen. Sie fasst aber auch die in NRW gemachten Erkenntnisse für die Planenden und Handelnden in anderen Bundesländern zusammen, die analoge Einrichtungen auf den Weg bringen wollen.