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Nach § 45 b SGB XI haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Dieser Betrag kann u.a. eingesetzt werden für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Darüber hinaus können Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 bis zu 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen nach § 36 nutzen um Aufwendungen für Angebote im Alltag zu finanzieren.
Der Schwerpunkt bei den Angeboten zur Unterstützung im Alltag liegt auf den kleinen Dingen des Lebens! Hier sollen keine pflegerischen Tätigkeiten ausgeführt werden, sondern es steht die Beschäftigung mit der pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt. Vorlesen, ein Gespräch führen, gemeinsam eine Tasse Kaffee trinken, mal wieder ein Spiel spielen, einen kleinen Ausflug machen, aber auch die Reinigung der Wohnung, die Begleitung zum Arzt oder die Unterstützung beim Ausfüllen eines Antrages.
Diese Unterstützungen ermöglichen es dem pflegebedürftigen Menschen ein Stück Lebensqualität beizubehalten, länger in seinem gewohnten Umfeld zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten etc.. Und gleichzeitig eröffnen diese Angebote für den pflegenden Angehörigen die Chance z.B. entspannt einen Termin wahrzunehmen, einmal in Ruhe durchzuatmen und sich ein paar freie Stunden zu gönnen, um wieder Kraft für den Alltag zu tanken.
Damit die Pflegebedürftigen den Entlastungsbeitrag mit der Pflegeversicherung abrechnen können, müssen die Angebote zur Unterstützung im Alltag von der zuständigen Behörde anerkannt sein.
Welche anerkannten Angebote in Ihrer Region tätig sind, können Sie dem Angebotsfinder des Ministeriums entnehmen.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt, das Sie auf dieser Seite herunterladen können.
Ein Hinweis vorab:
Die leistungserbringenden Personen der anerkannten Angebote müssen mindestens über eine Basisqualifizierung nach der AnFöVO verfügen. Anbieter_innen solcher Basisqualifizierungen können Sie der nebenstehenden Übersicht entnehmen. Diese erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
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                                        Unterstützung im Alltag
                                    
                                
                            
                            Zollernstraße
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                            52070
                            Aachen
                            
                            
                                
                            
                            
                                
                            
                        
                            
                                
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Alsdorf, Herzogenrath, Stolberg
                            
                                    
                                        Herr  Tomas Templin
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    Tel: +49 241 5198-5075
                                    
                                
                            
                            
                            
                                
                                    
                                        tomas.templin@staedteregion-aachen.de
                                        
                                    
                                
                            
                            
                        
 
                    
