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Die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote wird in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.01.2017 in der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO) geregelt. Diese Verordnung ist unter Info/Download abrufbar.
Zuständig für die Anerkennung der Betreuungs-und Entlastungsangebote sowie die Qualitätssicherung ist das Amt für Soziales und Senioren der StädteRegion Aachen.
Das für die Pflegeversicherung zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat für das Antragsverfahren nach der AnFöVO ein elektronisches Datenverarbeitungssystem entwickelt. Über dieses Programm können sich Anbieterinnen und Anbieter über <link http: www.pfaduia.nrw.de external-link-new-window>www.pfaduia.nrw.de anmelden und einen Antrag stellen.
Für das Anerkennungsverfahren werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Kontakt
Unterstützung im Alltag
Zollernstraße
10
52070
Aachen
unterstuetzung-im-alltag@staedteregion-aachen.de
Ansprechpartner/-innen
Frau Martina Bücken
Tel: +49 241 5198-5075
martina.buecken@staedteregion-aachen.de
Frau Ute Schreiber
Tel: +49 241 5198-5088
ute.schreiber@staedteregion-aachen.de