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Fahrerlaubnis auf Probe

Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Auffälligkeiten innerhalb der Probezeit ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Dieses muss fristgerecht absolviert werden, um eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Die Probezeit wird zudem um 2 Jahre verlängert.
Aktuelle Kurstermine können bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle erfragt werden.

Wird nach dem Besuch des Aufbauseminares nochmals innerhalb der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen, spricht die Fahrerlaubnisbehörde eine Verwarnung aus.

Bei Bekanntwerden eines weiteren Verstoßes wird die Fahrerlaubnis entzogen.


Rechtsgrundlagen:

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§§ 2a, 2b StVG
§§ 34, 35, 36, 37 FeV
Anlage 12 FeV

 

Kontakt

Führerscheinwesen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657

info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de