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Wechselkennzeichen

 

Was sind Wechselkennzeichen?

Mit den Wechselkennzeichen können ab dem 01.07.2012 unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zugelassen werden.

Welche Fahrzeuge können damit zugelassen werden?
Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. Wechselkennzeichen können für

  • Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse M1),
  • Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW (Klasse L),
  • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Klasse O1)

zugeteilt werden, also z.B. zwei PKW, zwei Motorräder, zwei leichte Anhänger, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also z.B. ein PKW und ein Motorrad. Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide auch Oldtimer sein. Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.Was soll mit den Wechselkennzeichen erreicht werden?Mit dem Wechselkennzeichen wird dem Wunsch zahlreicher Halterinnen und Halter, z. B. zweier unterschiedlicher Pkw, entsprochen.

Damit werden die bereits bestehenden Möglichkeiten der fahrzeugspezifischen Zulassung, beispielsweise bei Verwendung von Saisonkennzeichen, sinnvoll ergänzt. Gleichzeitig wird die Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung gewahrt. Mit der Nutzung eines Wechselkennzeichens schränken Halter, die bislang bereits einen Zweitwagen zugelassen haben, auch die Mobilitätsmöglichkeiten der betreffenden Fahrzeuge ein, das heißt die Halterinnen und Halter bestimmen bewusst nur eines der beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge zu nutzen. Wie sieht das Wechselkennzeichen aus?

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen, dem auswechselbaren gemeinsamen Kennzeichenteil und dem fahrzeugbezogenen Teil. Die Erkennungsnummern eines Wechselkennzeichens sind bis auf die letzte Ziffer gleich. Die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeuges ist auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens aufgebracht. Der übrige Teil der Erkennungsnummer des Wechselkennzeichens ist auf dem auswechselbaren Teil aufgebracht. Mit dieser Regelung wird gesichert, dass das Fahrzeug, mit dem am Straßenverkehr teilgenommen wird, ein vollständiges Kennzeichen führt und das Fahrzeug, mit dem nicht teilgenommen wird, als solches erkennbar ist. Können beide mit dem Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig gefahren werden?Nein. Das Wechselkennzeichen darf immer nur jeweils an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden.

Also: nur eines der Fahrzeuge darf mit dem Kennzeichen gefahren werden. Wichtig ist auch: das Fahrzeug, das nicht genutzt wird und an dem sich das vollständige Kennzeichenschild nicht befindet, darf nicht auf einer öffentlichen Straße abgestellt werden.Gibt es das Wechselkennzeichen als Saisonkennzeichen?Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.Welche Kosten entstehen bei der Beantragung eines Wechselkennzeichens?Die Zulassungskosten liegen bei ca. 65 € (zzgl. der Kosten für die Herstellung der Kennzeichen).

Kontakt

Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651

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