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Fahrerqualifizierungsnachweis

Informationen zur Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweis und der Einrichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters

Gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/645 wird ab Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt, der den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein sukzessive ersetzen wird. Hierzu wird durch das Kraftfahrtbundesamt ein zentrales elektronisches Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingerichtet, dass den Austausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten über ausgestellte und entzogene Teilnahmebescheinigungen gewährleisten soll.

Stufe 1 (Einführung) ab 23. Mai 2021
Ab dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Die Fahrerlaubnisbehörde bestellt einen Fahrerqualifizierungsnachweis bei der  Bundesdruckerei.

Stufe 2 (Anbindung der Anerkennungsbehörden, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und IHKs) ab 25. Oktober 2021
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 02.12.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.

Wo beantrage ich den Fahrerqualifizierungsnachweis?
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde stellt auf Antrag einen Fahrerqualifikationsnachweis aus, wenn die Fahrer_innen nachweislich grundqualifiziert sind oder als grundqualifiziert gelten. Sind seit der Erlangung der Grundqualifikation mehr als fünf Jahre vergangen, müssen die Fahrer_innen eine abgeschlossene Weiterbildung nachweisen.

Welche Unterlagen müssen für die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises  vorgelegt werden?
Bei Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel), ein biometrisches Lichtbild, der gültige Führerschein, in dem die für die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vermerkt ist, vorzulegen.

Was passiert bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Änderung des Fahrerqualifizierungsnachweises?
Bei Änderungen der den Angaben auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis zugrunde liegenden Tatsachen ist auf Antrag ein neuer auszustellen. Der alte Nachweis ist der Behörde zurückzugeben.
Wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis wegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines vorhandenen Fahrerqualifizierungsnachweises beantragt, sind der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
1.    bei Verlust eine schriftliche Erklärung über den Verlust
2.    bei Diebstahl der Nachweis einer Anzeige
3.    bei Beschädigung des zu erneuernden Fahrerqualifizierungsnachweises.

Wann verlieren die ausgestellten Weiterbildungsnachweise ihre Gültigkeit?
Weiterbildungsnachweise, die nach den bis zum Ablauf des 21. Dezember 2016 geltenden Vorschriften ausgefertigten worden sind, bleiben bis zum Ablauf des 21. Dezember 2021 gültig.
Weiterbildungsnachweise, die nach den bis zum Ablauf des 23. August 2017 geltenden Vorschriften ausgefertigt worden sind, bleiben bis zum Ablauf des         23. August 2022 gültig.

Welche Vorteile hat der Fahrerqualifizierungsnachweis?
Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen. Eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich, denn der Fahrerqualifizierungsnachweis kann direkt an die Antragsteller_in zugestellt werden.

Was kostet der Fahrerqualifizierungsnachweis?
Für die Ausstellung und den Versand eines Fahrerqualifizierungsnachweises (innerhalb Deutschlands) wird eine Gebühr in Höhe von 27,50 € erhoben. Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 31,90 €.

 

Kontakt

Bürgerservice Führerschein
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500

info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

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