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Informationen zur Datenerhebung Personenbeförderung

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
StädteRegion Aachen
36.4 Ausnahmegenehmigungen – Personenbeförderung mit Taxen oder Mietwagen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel.: 0241/5198-6500
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
StädteRegion Aachen
A 14 Prüfung und Beratung
Datenschutzbeauftragte
Zollernstr. 10
52070 Aachen
Tel.: 0241/5198-1410
E-Mail: datenschutz@staedteregion-aachen.de
 

Rechtsgrundlage
Grundlage für die Speicherung Ihrer Daten ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

Zweckbestimmung der Datenerhebung
Wer gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG Personen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein. Gespeichert werden die nach § 12 PBefG im Antrag auf Erteilung der Genehmigung anzugebenden persönlichen Daten:

1. Name, Vorname,

2. Wohn- und Betriebssitz des Unternehmers,

3. Geburtstag und Geburtsort.

Wird die Betriebsführung einem Dritten übertragen, sind dessen persönliche Daten ebenfalls gespeichert.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Zur Prüfung der fachlichen Eignung, der Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen werden die Daten gemäß § 14 PBefG an die Polizei, dem Finanzamt, dem Zoll, der Fachvereinigung, der IHK, Ordnungsamt der zuständigen Stadt/Gemeinde, der Berufsgenossenschaft, dem Bundesamt für Justiz und dem Kraftfahrt-Bundesamt, zum Zweck der Anhörung übersandt.

Nach § 15 Abs. 5 PBefG hat die Genehmigungsbehörde die zuständige Berufsgenossenschaft von der Erteilung der Genehmigung zu unterrichten. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder an die wir aufgrund einer gesetzlichen Regelung befugt sind, personenbezogene Daten zu übermitteln.

Übermittlung von Daten an Stellen in Drittländern
Gemäß § 55 Abs. 1 StVG dürfen die Registerbehörden die gespeicherten Daten an zuständige Stellen anderer Staaten übermitteln, soweit dies

1. für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs,

2. zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs oder

3. zur Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder sonst mit Kraftfahrzeugen oder Anhängern oder Fahrzeugpapieren, Fahrerlaubnissen oder Führerscheinen stehen, erforderlich ist.

Die Übermittlung unterbleibt, wenn durch sie schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, insbesondere wenn im Empfängerland ein angemessener
Datenschutzstandart nicht gewährleistet ist.

Löschung der Daten
Die Löschung der gespeicherten Daten erfolgt in der Regel 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit der Genehmigung, nach Geschäftsaufgabe oder Tod des Unternehmers.

Betroffenenrecht
Nach Artikel 15 bis 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten. Sie haben das Recht Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu erheben. Postanschrift: Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38424-0 oder E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Kontakt

Datenschutz
Zollernstraße 10
52070 Aachen

datenschutz@staedteregion-aachen.de