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Sie sind gemahnt worden

Sofern Sie Ihren zu zahlenden Betrag nicht rechtzeitig überweisen, erhalten Sie eine Mahnung von der Städteregionskasse.

Auf der Mahnung ist vermerkt, bis zu welchem Tag Ihre Zahlungseingänge berücksichtigt wurden. Es können Überschneidungen zwischen Ihrer (dann verspäteten) Zahlung und der Mahnung entstehen.

Beachten Sie hierbei bitte, dass lediglich die bisher nicht gezahlten Beträge angemahnt werden. Zu Rechtmäßigkeit, Art und Höhe der Forderung kann Ihnen nur das zuständige Fachamt Auskunft geben.

Bezahlen Sie nach der Mahnung weiterhin nicht, werden die fälligen Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung beigetrieben (z.B. durch Pfändung). Hierdurch verursachen Sie nochmals zusätzliche Kosten, die Sie bezahlen müssen. Diese Kosten können ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden.

 

Mahnung, obwohl Sie bezahlt haben:

Sollten Sie trotz Bezahlung eine Mahnung erhalten haben, überprüfen Sie bitte folgende Punkte:

- Kassenzeichen vollständig und richtig angegeben?

- korrekte/vollständige Bankverbindung der StädteRegion Aachen verwendet?

- sonstige Angaben auf Ihrem Überweisungsträger fehlerhaft?

Dies sind alles mögliche Gründe dafür, dass Ihr Geld bei uns nicht angekommen ist oder nicht zugeordnet werden konnte.

!Bitte beachten Sie folgende Besonderheit!

Bezahlen Sie ein Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig, wird daraus ein Bußgeld. Der zu zahlende Betrag erhöht sich hierdurch. Überweisen Sie dann lediglich den Betrag des Verwarnungsgeldes würde der Differenzbetrag zum Bußgeldbetrag angemahnt werden. Sollten Sie der Meinung sein, dass die Umwandlung von Verwarn- in Bußgeld zu Unrecht erfolgt ist, wenden Sie sich bitte unmittelbar an den zuständigen Sachbearbeiter des Fachamtes (Kontaktinformationen auf der rechten Seite Ihres Bescheides). Gleiches gilt auch im Falle einer Einwendung gegen den Bescheid.

 

Mahnung obwohl Sie keine "Rechnung" erhalten haben:

Sollten Sie gemahnt worden sein, haben aber keinen Gebührenbescheid, Bußgeldbescheid etc. erhalten, wenden Sie sich bitte an den/die für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in im Fachamt sofern diese/r Ihnen bekannt ist.

Ansonsten stehen Ihnen die Sachbearbeiter/innen der Städteregionskasse gerne zur Verfügung.

 

Kontakt

Bankbuchhaltung, Zahlungsabwicklung, Forderungs- und Liquiditätsmanagement
Zollernstraße 10
52070 Aachen

kasse@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Beißel
Tel: +49 241 5198-2417
Fax: +49 241 5198-80202

Frau Gerstacker
Tel: +49 241 5198-2372
Fax: +49 241 5198-80202