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Wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Dies ist meist der Fall, wenn aus einem bestimmten Gebiet Wasser (Oberflächenwasser oder auch Grundwasser) zur Trinkwassergewinnung genutzt werden soll.
Wasserschutzgebiete im Bereich der StädteRegion Aachen werden von der Bezirksregierung Köln durch Verordnung (förmlich) festgesetzt. Die Einhaltung der in der jeweiligen Verordnung festgesetzten Bestimmungen überwacht die Untere Wasserbehörde im Umweltamt. Für bestimmte Tatbestände sind Genehmigungen erforderlich und bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Darüber hinaus sind Verbote einzuhalten, wie zum Beispiel der gewerbliche Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
In der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) sind derzeit folgende Wasserschutzgebiete festgesetzt und auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln (siehe LINK) veröffentlicht:
- Nachtigällchen und Mariaschacht (Stolberg)
- Wehebachtalsperre (Stolberg)
- Dreilägerbachtalsperre (Roetgen)
- Hastenrather Graben (Eschweiler und Stolberg)
- Langerwehe - Wenau (Stolberg)
- Aachen, Reichswald (Würselen und Stolberg)
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