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								Wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Dies ist meist der Fall, wenn aus einem bestimmten Gebiet Wasser (Oberflächenwasser oder auch Grundwasser) zur Trinkwassergewinnung genutzt werden soll.
Wasserschutzgebiete im Bereich der StädteRegion Aachen werden von der Bezirksregierung Köln durch Verordnung (förmlich) festgesetzt. Die Einhaltung der in der jeweiligen Verordnung festgesetzten Bestimmungen überwacht die Untere Wasserbehörde im Umweltamt. Für bestimmte Tatbestände sind Genehmigungen erforderlich und bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Darüber hinaus sind Verbote einzuhalten, wie zum Beispiel der gewerbliche Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. 
In der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) sind derzeit folgende Wasserschutzgebiete festgesetzt und auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln (siehe LINK) veröffentlicht:
- Nachtigällchen und Mariaschacht (Stolberg)
 - Wehebachtalsperre (Stolberg)
 - Dreilägerbachtalsperre (Roetgen)
 - Hastenrather Graben (Eschweiler und Stolberg)
 - Langerwehe - Wenau (Stolberg)
 - Aachen, Reichswald (Würselen und Stolberg)
 
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                                        Umweltamt
                                    
                                
                            
                            Zollernstraße
                            20
                            
                            52070
                            Aachen
                            
                            
                                
                                    Tel: +49 241 5198-7001
                                    
                                
                            
                            
                                
                            
                        
                            
                                
                                    umweltamt@staedteregion-aachen.de
                                
                                
                            
                        
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
                            
                                    
                                        Frau  Nina Quadflieg
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    Tel: +49 241 5198-7016
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    Fax: +49 241 5198-87016
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    
                                        nina.quadflieg@staedteregion-aachen.de