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Reisen mit Hund und Katze außerhalb der EU

 

Die Voraussetzungen für die Einreise mit Hund und Katze in Drittländer sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Einreisebestimmungen (z.B. Blutuntersuchungen, Behandlung gegen Parasiten, Einreiseerlaubnis, etc.) in Ihrem Zielland gelten. Falls Sie eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Ihren Hund oder Ihre Katze benötigen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen.

Wenn Sie von außerhalb der EU mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze (wieder) in die EU einreisen möchten, müssen folgende Regelungen beachtete werden:

Bei Drittländern, deren Tollwutstatus mit dem der EU gleichzusetzen ist (Andorra, Faröer, Gibraltar, Grönland, Island, Monaco, Norwegen, San Marino,  Schweiz, Vatikanstadt), gelten der (Wieder-) Einreise nach Deutschland (bzw. in die EU) die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung)

Bei der Einreise aus Drittländern, deren Tollwutstatus mit dem der EU-Mitgliedsstaaten vergleichbar ist, wird Veterinärbescheinigung verlangt (siehe Durchführungs-Verordnung (EU) 577/2013, Anhang IV, Seite 35). Bei Wiedereinreise aus solchen Ländern gelten die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung). Die Liste der Drittländer mit zur EU vergleichbarem Tollwutstatus wird stetig aktualisiert. Momentan haben z.B. Bosnien und Herzegowina, Kanada, Russland und die Vereinigten Staaten von Amerika diesen Status.

Besondere Anforderungen gelten für alle Länder, deren Tollwutstatus nicht mit dem der EU-Mitgliedsstaaten vergleichbar ist. Die Einreise bzw. Wiedereinreise nach Deutschland und damit in die EU ist stark erschwert. Erforderlich sind nicht nur die Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip, die gültige Tollwutimpfung, der korrekt ausgefüllte EU-Heimtierausweis bzw. eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, sondern zusätzlich eine Impftiterbestimmung durch ein zugelassenes Labor. Diese Titerbestimmung darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.
Da bestimmte Fristen vorgeschrieben sind, können z.B. Junghunde und junge Katzen frühestens im Alter von 7 Monaten in die EU eingeführt werden (Tollwutimpfung frühestens mit 12. Woche, Blutentnahme zur Titerbestimmung frühestens 30 Tage nach Impfung, Wartezeit zwischen Titerbestimmung und Einreise in die EU von mindestens 3 Monaten). Falls Sie Hunde oder Katzen aus Urlaubsländern wie z.B. der Türkei, Serbien, Marokko, Tunesien, Ägypten oder Thailand mitbringen wollen, denken Sie bitte an diese Bedingungen. Tiere, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden bei Einreise in eine z.T. mehrmonatige Quarantäne verbracht, deren Kosten dem Tierhalter in Rechnung gestellt werden. Die oben genannte 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Hunden und Katzen in die EU. Voraussetzung ist, dass die Blutabnahme zur Titerbestimmung erfolgte, bevor das Tier die EU verlassen hat und das Ergebnis im Heimtierausweis dokumentiert wurde.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter "artgerechte Tierhaltung/Haus und Zootiere".

 

Kontakt

Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-3949
Fax: +49 2405 95018

vetamt@staedteregion-aachen.de

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