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EU-Wasserrahmenrichtlinie

Das grundsätzliche Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist die Erhaltung bzw. Erreichung eines guten Zustands für alle Gewässer und Grundwasservorkommen.

 

Für Bäche, Flüsse und Seen müssen ein guter ökologischer Zustand und ein guter chemischer Zustand erreicht werden.Für das Grundwasser muss ein guter mengenmäßiger Zustand und ebenfalls ein guter chemischer Zustand erreicht werden.

Der Bewirtschaftungsplan fasst die Grundlagen für die Bewirtschaftungsplanung der Oberflächengewässer und Grundwasservorräte in NRW zusammen.

Er enthält die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, die aktuellen Bewirtschaftungsziele und eine Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme auf Landesebene. Ergänzt werden die Inhalte des Bewirtschaftungsplans durch einen umfangreichen Anhang, der neben verschiedenen Tabellen vor allem Karten enthält, die einen Überblick über den Zustand der Gewässer und verschiedene Belastungsparameter geben.

 

Quelle: siehe Link Flussgebiete NRW

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