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![Zu sehen ist ein Puzzleausschnitt mit weißen Puzzlesteinen. Auf ihnen stehen jeweils die Wörter Vorsorge, Hilfe, Budget Krankheit, Verischerung, Beihilfe und Pflegestufe. Ein Puzzelteil ist noch in der Hand. Auf ihm steht Patient. Die freie Stelle im Puzzle ist blau. Hier steht das Wort Pflege.](/fileadmin/_processed_/9/3/csm_AdobeStock_42494436_91806dfb6d.jpeg)
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2,3,4, und 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen der Haushaltsführung. Ebenfalls umfasst der Anspruch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Auch können Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Unterstützungsangebote im Sinne des § 45 a SGB XI in Anspruch genommen werden.
Mehrere Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können die häusliche Pflege gemeinsam in Anspruch nehmen.
Pflegebedürftige, die in Pflegegrad 1 eingestuft worden sind, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich. Dieser ist zweckgebunden einzusetzen zur Deckung der in § 66 SGB XII genannten Leistungen.
Pflegeversicherte Personen erhalten diesen Entlastungsbetrag nicht.
Ansprechpartner/-innen
Aachen: A-D, F-G; N-Q; Alsdorf
Frau Stephanie Hallfeldt
Tel: +49 241 5198-5063
Raum: A 310
Aachen: I-K; Herzogenrath
Frau Sigrid Stefener
Tel: +49 241 5198-5079
sigrid.stefener@staedteregion-aachen.de
Aachen: H, L, R-Z; Monschau; Roetgen; Simmerath
Herr Thaddäus Faupel
Tel: +49 241 5198-5021
thaddaeus.faupel@staedteregion-aachen.de
Aachen: E, M; Baesweiler; Eschweiler; Stolberg; Würselen
Frau Martina Mertens
Tel: +49 241 5198-5032
martina.mertens@staedteregion-aachen.de