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Pflegesachleistung

 

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2,3,4, und 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen der Haushaltsführung. Ebenfalls umfasst der Anspruch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Auch können Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Unterstützungsangebote im Sinne des § 45 a SGB XI in Anspruch genommen werden.
Mehrere Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können die häusliche Pflege gemeinsam in Anspruch nehmen.

Pflegebedürftige, die in Pflegegrad 1 eingestuft worden sind, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich. Dieser ist zweckgebunden einzusetzen zur Deckung der in § 66 SGB XII genannten Leistungen.

Pflegeversicherte Personen erhalten diesen Entlastungsbetrag nicht.

Kontakt

Häusliche und teilstationäre Leistungen
Zollernstraße 10
52070 Aachen