Breadcrumb

Hygieneüberwachung in Einrichtungen
Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften in allen Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und Behandlung wie z.B. in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Arztpraxen und Dialyseeinrichtungen. Ebenso werden die Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtingen überprüft. Zu diesen zählen z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderheime u.ä. Einrichtungen.
Das Gesundheitsamt führt zu diesem Zwecke regelmäßige Besichtigungen durch, wobei die Ergebnisse in einem Protokoll festgehalten und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen wird ggf. durch wiederholte Begehungen überprüft.
-
Dienstleistungen
Kontakt
Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin
Trierer Straße
1
52078
Aachen
infektionsschutz@staedteregion-aachen.de