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Leistungen für Wohnraum

 

 

Leistungen für Wohnraum können im Rahmen der Eingliederungshilfe erbracht werden, wenn der leistungsberechtigten Person dadurch ermöglicht wird, möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu leben. Die Leistungen umfassen Leistungen für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen entspricht.