Breadcrumb
Das Einleiten von Drainagewasser (z.B. vorübergehende Baudrainage) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die erforderliche Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt der StädteRegion Aachen zu beantragen.
Eine Besonderheit stellen Hausdrainagen dar. Diese sind auf Dauer grundsätzlich nicht erlaubnisfähig.
Die Gebäude, Keller, Fundamente etc., die unter Einwirkung von Wasser, z.B. Bodenfeuchte, Sicker- oder Grundwasser stehen, können durch gezielte Abdichtungsmaßnahmen (weiße Wanne) geschützt werden.
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-7001
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
Frau Sarah Jörger
Tel: +49 241 5198-7059
Fax: +49 241 5198-87059
sarah.joerger@staedteregion-aachen.de
Frau Svenja Nüse
Tel: +49 241 5198-7051
Fax: +49 241 51988-27051
svenja.nuese@staedteregion-aachen.de