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Zuständig für Leistungsempfänger_innen nach dem SGB II ist das Jobcenter StädteRegion Aachen. Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie auf der dortigen Internetseite (Link rechts).
Leistungsempfänger_innen nach SGB XII bzw. von Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen für
- eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- persönlichen Schulbedarf
- Schülerbeförderung (In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Übernahme der Schülerbeförderungskosten vorrangig durch die Schulträger nach der Schülerfahrkostenverordnung.)
- Lernförderung (falls über die schulischen Angebote hinaus erforderlich)
- die Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
- die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft