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Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Ziel eines Gewässerausbaus ist es, die Gewässerfunktion sowie den ökologischen Zustand zu erhalten oder zu verbessern.
Ein Gewässerausbau darf nur mit einer wasserrechtlichen Plangenehmigung erfolgen bzw. wenn ein förmliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist. Das Grundeigentum berechtigt nicht zum Ausbau eines Gewässers.
Die Untere Wasserbehörde prüft, ob die geplanten Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die ökologischen Ziele erfüllt werden.
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