Breadcrumb

Gerüche

Ein Mensch kann tausende unterschiedlicher Gerüche wahrnehmen. 

 

Gerüche können als angenehm empfunden werden, sie können jedoch auch, in Abhängigkeit der persönlichen Einstellung, als störend oder belästigend empfunden werden. Der Mensch ist in der Lage, Substanzen, die in sehr geringen Konzentrationen in der Luft vorhanden sind, wahrzunehmen. Die Bewertung, ob ein Geruch eine erhebliche Belästigung im Sinne des Gesetzes darstellt, erfolgt nach den Kriterien der Geruchsimmissions-Richtlinie. Entsprechend dieser Richtlinie wird die Geruchsbelastung (Geruchsimmission) vor Ort herangezogen. Als Messgröße wird das zeitliche Ausmaß des Auftretens von Geruchsimmissionen (Dauer, Häufigkeit) bezogen auf ein ganzes bzw. ein halbes Jahr erfasst.

Treten Gerüche im Zusammenhang mit dem Betrieb von gewerblichen Anlagen auf und werden diese als belästigend empfunden, ist für das Gebiet der Städteregion Aachen, ausgenommen das Gebiet der Stadt Aachen, die Untere Immissionsschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen der richtige Ansprechpartner.

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Herr Torsten Schick
Tel: +49 241 5198-7029
Fax: +49 241 5198-87029
torsten.schick@staedteregion-aachen.de

Herr Stefan Kern
Tel: +49 241 5198-7028
Fax: +49 241 5198-87028
stefan.kern@staedteregion-aachen.de

Herr Florian Lange
Tel: +49 241 5198-7024
Fax: +49 241 5198-87024
florian.lange@staedteregion-aachen.de