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Unterhaltsverfahren

Sozialhilfe ist eine nachrangige Hilfeleistung. Insbesondere Unterhaltsansprüche gehen der Sozialhilfe vor.

Das Amt für Soziales und Senioren in der StädteRegion Aachen überprüft in folgenden Fällen die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten:

  • Elternunterhalt gemäß § 1601 BGB
  • Kindes- und Volljährigenunterhalt gemäß § 1601 BGB
  • Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB
  • Nachehelicher Unterhalt gemäß §§ 1570 ff. BGB


Die Bearbeitungszuständigkeiten entnehmen Sie bitte den Kontakten.