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Sozialhilfe ist eine nachrangige Hilfeleistung. Insbesondere Unterhaltsansprüche gehen der Sozialhilfe vor.
Das Amt für Soziales und Senioren in der StädteRegion Aachen überprüft in folgenden Fällen die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten:
- Elternunterhalt gemäß § 1601 BGB
- Kindes- und Volljährigenunterhalt gemäß § 1601 BGB
- Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB
- Nachehelicher Unterhalt gemäß §§ 1570 ff. BGB
Die Bearbeitungszuständigkeiten entnehmen Sie bitte den Kontakten.
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