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Gesamtabschlüsse der StädteRegion Aachen

Gemäß § 2 des Neuen Kommunalen Einführungsgesetz (NKF Einführungsgesetz) und § 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) haben alle Gemeinden und Gemeindeverbände bis spätestens zum 31.12.2010 ihren ersten Gesamtabschluss aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und Gesamtlagebericht. Zusätzlich ist er um einen Beteiligungsbericht zu ergänzen und es sind Angaben zum Verwaltungsvorstand zu machen.

Wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft werden die verselbstständigten Aufgabenbereiche und die Kernverwaltung als ein einziges Unternehmen gesehen.

Ziel ist es dadurch ein umfassendes Bild über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage des Konzerns zu schaffen.

Insgesamt bilden etwa 40 Beteiligungsgesellschaften den Konzern StädteRegion Aachen. Informationen zu den einzelnen Gesellschaften sind dem Beteiligungsberichten der StädteRegion Aachen zu entnehmen, die unter „Wirtschaftliche Beteiligungen (S80)/Beteiligungscontrolling“ online auf der Internetseite der StädteRegion Aachen aufrufbar sind.

Die StädteRegion Aachen hat ihren ersten vollständigen Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2010 aufgestellt.

Dieser und alle nachfolgenden, geprüften und bestätigten Gesamtabschlüsse bis zum Gesamtabschluss 2018 können hier als Dateien heruntergeladen und eingesehen werden.

Hinweis: Seit dem Jahr 2019 ist die StädteRegion von der Erstellung des Gesamtabschlusses befreit. Die Befreiung bedarf einer jährlichen Überprüfung.