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Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Förderleistungen für den Besuch des Weiterbildungskollegs der StädteRegion Aachen. Für den Besuch des Abendgymnasiums besteht grundsätzlich Förderungsfähigkeit ab dem 4. Semester.

Wie viel?
Sie können bis zu 480,- € erhalten, wenn Sie noch bei ihren Eltern wohnen, und 781,- € bei eigener Wohnung. Sollten Sie selbst kranken- und pflegeversichert sein, kann ein weiterer Zuschuss gezahlt werden. Der Betrag wird als Zuschuss gewährt, ist also nicht zurückzuzahlen.

Einkommen:
Das Einkommen der Eltern bleibt unberücksichtigt. Der Ehegatte/ Lebenspartner muss eine Einkommenserklärung ausfüllen (bitte gesondert bei uns anfordern oder über Link auf der rechten Seite herunterladen) und das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr lückenlos nachweisen. Auch Sie müssen die Höhe Ihrer Einkünfte nachweisen, und zwar die, die Sie im Bewilligungszeitraum (meist 2 Semester) voraussichtlich haben werden. Der Verdienst aus z. B. einem Nebenjob, dem Sie neben dem Kolleg/ Abendgymnasium nachgehen, bleibt unberücksichtigt, so lange er durchschnittlich 520,- € brutto nicht übersteigt. Bitte teilen Sie uns Nebeneinkünfte mit. Sollten wir dann weitere Nachweise benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Ab wann?
BAföG wird ab dem Antragsmonat gezahlt, frühestens aber ab Aufnahme der Ausbildung. Stellen Sie daher rechtzeitig Ihre Anträge. Wichtig für einen Wiederholungsantrag ist, dass Sie ihn zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Nur so ist eine durchgehende Zahlung ohne Unterbrechung möglich.

Wo?
Für Schülerinnen und Schüler des Weiterbildungskollegs der StädteRegion Aachen ist ausschließlich das Amt für Ausbildungsförderung der StädteRegion Aachen zuständig.