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Das Aachen-Gesetz

Das Gesetz zur Bildung der StädteRegion Aachen ("Aachen-Gesetz") bildet die Grundlage der neuen Gebietskörperschaft. Nach dem nahezu einhelligen Grundatzbeschluss aller Räte und des Kreisausschusses im Dezember 2007, der Einbringung des Gesetzesentwurfs in den Landtag am 07.12.2007 und dessen einstimmiger Annahme im Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform am 13.02.2008, setzt der 21.02.2008 ein Ausrufezeichen.
Ohne Gegenstimme wurde das Aachen-Gesetz im Landtag verabschiedet und schafft den rechtlichen Rahmen für die kommunale Zusammenarbeit.

Eine derartige Funktionalreform ist in Nordrhein-Westfalen einmalig.
Durch das Aachen-Gesetz wurden 37 Aufgabenfelder von der Stadt Aachen auf die StädteRegion übertragen.

Hier können Sie die Broschüre "Aachen-Gesetz" herunterladen, die neben dem Gesetzestext, die öffentlichen Vereinbarungen zum Vermögenübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen, zur Aufgabenübertragung sowie zu ergänzenden Regelungen umfasst.

Kontakt

Städteregionsrat
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Ansprechpartner/-innen

Frau Alina Kukulis
Tel: +49 241 5198-1307
Fax: +49 241 5198-81307
alina.kukulis@staedteregion-aachen.de
Raum: C 144