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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Hilfe zur Überwindung besonderer Sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen in besonderen Lebensverhältnissen, wie beispielsweise

  • ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage,
  • bei gewaltgeprägten Lebensumständen,
  • bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung o.ä..


Sofern diese Verhältnisse mit Schwierigkeiten verbunden sind, wie

  • im Zusammenhang mit der Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung,
  • mit der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes,
  • mit familiären oder anderen sozialen Beziehungen oder
  • mit Straffälligkeit,

wird Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt.

Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem Ziel, betroffene Personen zur Selbsthilfe zu befähigen. Vorrangig sind als Hilfe zur Selbsthilfe Dienstleistungen der Beratung und persönlichen Unterstützung.

Die Leistungsbewilligung und die Vermittlung an die zuständige Beratungsstelle erfolgt durch die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung am Wohnort.