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Wo erhalte ich nach erfolgreich bestandener Prüfung den Jagdschein und welche Unterlagen sind vorzulegen?
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde erteilt.
Benötigt werden bei der Erstausstellung:
- Prüfungszeugnis
- Antrag
- Einzugsermächtigung
- Lichtbild
- Versicherungsbestätigung
Bei Folgeausstellungen werden benötigt:
- Antrag
- Versicherungsbestätigung
- Jagdschein
- ggf.Lichtbild (z. B. Jagdschein nicht mehr verlängerbar)
Antragsunterlagen:
Die Antragsunterlagen finden Sie in der Dienstleistung.
Jagdscheingebühren:
Die Gebühren entnehmen Sie bitte den Informationen der Dienstleistung.
Achtung: Ab sofort ist bei jeder Jagdscheinerteilung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchzuführen. Dadurch wird die Bearbeitungszeit sowohl bei Neuanträgen als auch bei Verlängerungen zwischen vier Tagen und mehreren Wochen betragen; eine sofortige Verlängerung ist nicht mehr möglich.
Aus diesem Grund
- senden Sie bitte die Jagdscheinunterlagen auf dem Postweg zu oder
- geben Sie die Unterlagen an der Information ab (Haupthaus Zollernstr. 10) oder
- werfen Sie die Unterlagen in den Nachtbriefkasten ein (Haupthaus Zollernstr. 10).
Bitte vermerken Sie auf dem Antrag, wenn Sie den Jagdschein nach erfolgter Erteilung/Verlängerung abholen wollen (Sie werden dann benachrichtigt und der Jagdschein wird an der Information hinterlegt); falls nichts vermerkt ist geht Ihnen der Jagdschein auf dem Postweg zu.
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Dienstleistungen
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Ansprechpartner/-innen
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