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Wann ist ein Mensch "schwerbehindert"?

Als schwerbehindert gelten Menschen, die mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben und die in Deutschland wohnen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind.

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Schwerbehindertenrecht I
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790

schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de

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Schwerbehindertenrecht II
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790

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