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2016: Klagen gegen Tihange

Die StädteRegion Aachen, die Gemeente Maastricht (NL), die Stadt Wiltz (L) sowie neun natürliche Personen und zwei Unternehmen (Weiss-Druck aus Monschau sowie die Aachener Verlagsgesellschaft) haben am 22.12.2016 in Brüssel eine Klage gegen den Weiterbetrieb von Tihange2 auf den Weg gebracht. Die Klage richtet sich gegen den Belgischen Staat, die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANK) sowie den belgischen Stromversorger und Betreiber der Atomkraftanlage Engie Electrabel S.A. Sachlich zuständig für diese Klage ist das Gericht der ersten Instanz in Brüssel.

Die Kläger fordern die Stilllegung des Kernkraftwerks Tihange 2 und begründen dies mit der persönlichen Betroffenheit im Falle eines schweren Atomunfalls. Die Kernargumente lauten, vereinfacht, wie folgt:

·         Die belgischen Behörden haben nicht alle Anstrengungen unternommen,  die erforderlich und geboten sind, die Bevölkerung und die Umwelt vor den Folgen eines nuklearen Unfalls zu schützen.

·         Sie verstoßen damit gegen belgisches und europäisches Recht.

·         Hierzu zählt das europarechtliche Vorsorge- und Sorgfältigkeitsprinzip. Danach darf eine potenziell gefährliche Anlage wie ein Kernkraftwerk nur betrieben werden, wenn dessen Sicherheit hinreichend bewiesen ist. Wissenschaftliche Unsicherheiten, beispielsweise wie sich die gefundenen Risse im Reaktordruckbehälter im Störfall auswirken, stehen einem Weiterbetrieb entgegen.

·         Die FANC hat vor Erlass der Wiederinbetriebnahmegenehmigung im November 2015 den Sachverhalt nicht ausreichend geprüft. Die durchgeführten Untersuchungen sind unvollständig, methodologisch lückenhaft und beruhen teilweise auf falschen Berechnungsmodellen. 

Sofern das Gericht der Forderung nach einer Stilllegung nicht folgt, wird nachrangig beantragt, gegenüber Electrabel anzuordnen, den Betrieb von Tihange 2 zumindest solange stillzulegen, bis alle Sicherheitsfragen rund um Tihange 2 geklärt sind, insbesondere die Ursachen für die Risse und die Folgen dieser Risse unter „atypischen“ Umständen, das heißt in einem Krisenfall.

Die StädteRegion Aachen hat schon am 5. Februar 2016 eine Klage vor dem Staatsrat eingereicht. Dieser Klage haben sich zwei deutsche Bundesländer (Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) und über 100 Kommunen aus Luxemburg, den Niederlanden und Deutschland angeschlossen. Sie repräsentieren über 23 Millionen Menschen!

Ansprechpartner/-innen

Herr Jan Pontzen
Tel: +49 241 5198-2162
Fax: +49 241 5198-82162
jan.pontzen@staedteregion-aachen.de

Herr Holger Benend
Tel: +49 241 5198-1305
Fax: +49 241 5198-81305
holger.benend@staedteregion-aachen.de