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Rechtliche Vorsorge

Im Alltag verdrängen wir verständlicher Weise die Tatsache, dass jeder von uns in eine Lage geraten kann, in der man seine Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann und deswegen auf Hilfe angewiesen ist. Dies kann eintreten bei einem Unfall, schwerer Krankheit, Nachlassen der geistigen Kräfte oder anderen schicksalhaften Ereignissen.

Ein hohes Maß an Selbstbestimmung kann durch die rechtzeitige Erstellung von Vollmachten erreicht werden. Hierdurch kann eine gerichtliche Betreuung vermieden werden. Die notwendigen Vordrucke mit Erläuterungen wurden in der Vorsorge-Mappe der Betreuungsbehörde der StädteRegion Aachen zusammengestellt.

Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde der Städteregion Aachen beraten Sie gerne zu Themen der rechtlichen Vorsorge.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Sie Vollmachten, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen bei der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen können.

Eine vorherige Terminabsprache ist sowohl für Beratungsgespräche als auch für Beglaubigungen erforderlich. Die Beratungen sind kostenlos, die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt 10 €. Zuständigkeiten und Ansprechpartner_innen finden Sie auf der rechten Seite bei den Kontaktdaten. Alternativ können Sie auch die Kontaktanfrage im Bereich Dienstleistungen nutzen.

Informationsvideo zur rechtlichen Vorsorge