Breadcrumb

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Das am 01.07.2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) verfolgt das Ziel, die Zugangsmöglichkeiten für Männer und Frauen aus dem Bereich der Prostitution zu Schutz, Unterstützung und Beratung umfassend zu verbessern. Wesentliche Elemente des neuen ProstSchG sind:

- Verpflichtende gesundheitliche Beratung

- Anmeldung des/der Prostituierten mit Erteilung einer Anmeldebescheinigung

- Einführung der Erlaubnispflicht zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

 

1. Gesundheitliche Beratung: s. Informationen auf den Internetseiten des A 53 – Gesundheitsamt

 

2. Anmeldung des/der Prostituierten

Wer?

Seit dem 01. Juli 2017 sind Prostituierte verpflichtet, ihre Tätigkeit persönlich bei der Kreisordnungsbehörde anzumelden. Die StädteRegion Aachen ist im Gebiet der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) für die Annahme der Anmeldungen zuständig.

Was?

Die Anmeldung des/der Prostituierten erfolgt in einem vertraulichen Rahmen und beinhaltet (Grund-) Informationen zur Rechtslage, der Absicherung im Krankheitsfall, zur sozialen Absicherung im Falle einer Beschäftigung, zu Beratungsangeboten, der Erreichbarkeit von Hilfen in Notsituationen sowie den Steuerpflichten. Im Anschluss wird eine zwei Jahre gültige Anmeldebescheinigung mit Lichtbild ausgestellt. Diese muss während der Tätigkeit der oder des Prostituierten mitgeführt werden. Falls der Wunsch besteht, wird eine zweite Bescheinigung auf einen selbst gewählten Aliasnamen ausgestellt.

 

Gültigkeit der Anmeldebescheinigung:

Prostituierte unter 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung jährlich verlängern lassen. Für Prostituierte ab 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung grundsätzlich 2 Jahre.

Gebühren für die Anmeldebescheinigung: Keine

 

Wo?

Die Anmeldegespräche finden i.d.R. in den Räumlichkeiten des A 53 – Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen, Trierer Straße 1, 52078 Aachen, statt. Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich:

Die Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

0241/5198 – 2395

0241/5198 – 2168

0241/5198 – 2383

0241/5198 - 3217

Email: Anmeldung-Ordnungsamt@staedteregion-aachen.de