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Mietwagengenehmigung beantragen
Allgemeines:
Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen die Unternehmer_innen Fahrten ausführen, deren Zweck, Ziel und Ablauf die Mieter_innen bestimmen. Der Mietwagenverkehr unterliegt nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei verhandelbar. Nur die am Betriebssitz oder in der Wohnung der Unternehmer_innen eingegangenen Beförderungsaufträge dürfen durchgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen nach jeder Fahrt wieder zum Betriebssitz zurückkehren (Rückkehrpflicht) und ein Bereithalten an öffentlichen Plätzen oder ausgewiesenen Taxiständen ist nicht erlaubt.
Antragstellung:
Die Mietwagengenehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Wenn ihr zukünftiger Betriebssitz in der StädteRegion Aachen ist die zuständige Stelle:
StädteRegion Aachen
Straßenverkehrsamt (A36)
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Links.
Bearbeitungsdauer und Gültigkeit der Genehmigung:
Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten über ihren Antrag.
Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Im Anschluss kann eine Verlängerung der Genehmigung schriftlich beantragt werden.
Funktionspostfach: ausnahme@staedteregion-aachen.de
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Dienstleistungen
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Ansprechpartner/-innen
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Links
- Auskunft Fahreignungsregister
- Erforderliche Unterlagen - Adressänderung
- Erforderliche Unterlagen - Änderung des Geschäftsführers
- Erforderliche Unterlagen - Erstantrag-Wiedererteilung
- Erforderliche Unterlagen - Erweiterung der Genehmigung
- Erforderliche Unterlagen - Fahrzeugtausch
- Erforderliche Unterlagen - Übertragung