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Mietwagengenehmigung beantragen

Allgemeines:

Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen die Unternehmer_innen Fahrten ausführen, deren Zweck, Ziel und Ablauf die Mieter_innen bestimmen. Der Mietwagenverkehr unterliegt nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei verhandelbar. Nur die am Betriebssitz oder in der Wohnung der Unternehmer_innen eingegangenen Beförderungsaufträge dürfen durchgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen nach jeder Fahrt wieder zum Betriebssitz zurückkehren (Rückkehrpflicht) und ein Bereithalten an öffentlichen Plätzen oder ausgewiesenen Taxiständen ist nicht erlaubt.


Antragstellung:

Die Mietwagengenehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Wenn ihr zukünftiger Betriebssitz in der StädteRegion Aachen ist die zuständige Stelle:

StädteRegion Aachen
Straßenverkehrsamt (A36)
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen

Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Links.


Bearbeitungsdauer und Gültigkeit der Genehmigung:

Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten über ihren Antrag.

Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Im Anschluss kann eine Verlängerung der Genehmigung schriftlich beantragt werden.


Funktionspostfach:        ausnahme@staedteregion-aachen.de

 

 

Kontakt

Ausnahmegenehmigungen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80658

ausnahme@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen

Herr Büsing
Tel: +49 241 5198-6533
Fax: +49 241 5198-86533

Frau Dormann
Tel: +49 241 5198-6534
Fax: +49 241 5198-86534

Frau Brückmann
Tel: +49 241 5198-6541
Fax: +49 241 51988-6541

Frau Boudon
Tel: +49 241 5198-6535
Fax: +49 241 5198-86535