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Lärm

Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und ihre Eigenart auf Menschen und die Umwelt störend, belastend oder im schlimmsten Fall gesundheitsschädigend wirken. 

 

Dabei hängt es auch von der persönlichen Einstellung eines Menschen ab, ob Geräusche als Lärm wahrgenommen werden. Zur Beurteilung, wann Geräusche eine erhebliche Belästigung darstellen, wurden durch den Gesetzgeber Richtwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Richtwerte für die Immissionen gewerblicher Anlagen sind zum Beispiel der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zu entnehmen. Die Einhaltung dieser Richtwerte kann mit Hilfe von Messungen überprüft werden.

Treten Geräusche im Zusammenhang mit dem Betrieb von gewerblichen Anlagen auf und werden diese als belästigend empfunden, ist für das Gebiet der Städteregion Aachen, ausgenommen das Gebiet der Stadt Aachen, die Untere Immissionsschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen der richtige Ansprechpartner.

Die Untere Immissionsschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen kann Lärmmessungen durchführen und lärmmindernde Maßnahmen anordnen.

 

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Herr Stefan Kern
Tel: +49 241 5198-7028
Fax: +49 241 5198-87028
stefan.kern@staedteregion-aachen.de

Herr Florian Lange
Tel: +49 241 5198-7024
Fax: +49 241 5198-87024
florian.lange@staedteregion-aachen.de

Herr Torsten Schick
Tel: +49 241 5198-7029
Fax: +49 241 5198-87029
torsten.schick@staedteregion-aachen.de