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Die StädteRegion Aachen übernimmt als Schulträger ihrer Berufskollegs und Förderschulen für deren Schüler_innen die notwendigen Beförderungskosten (Schülerfahrkosten) nach § 97 Absatz 4 Schulgesetz NRW. Was für welche Schulform angeboten wird, finden Sie unter dem jeweiligen Themenbereich.
Schüler_innen der Weiterbildungskollegs haben nach der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen leider keinen Anspruch auf eine Übernahme von Schülerfahrkosten.
Ansprechpartner/-innen
Für Berufskollegs:
Frau Gabriele Schmidla
Tel: +49 241 5198-3746
Fax: +49 241 5198-83746
gabriele.schmidla@staedteregion-aachen.de
Raum: E 489
Für Förderschulen:
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