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Schülerfahrkosten für unsere Schulen

 

Die StädteRegion Aachen übernimmt als Schulträger ihrer Berufskollegs und Förderschulen für deren Schüler_innen die notwendigen Beförderungskosten (Schülerfahrkosten) nach § 97 Absatz 4 Schulgesetz NRW. Was für welche Schulform angeboten wird, finden Sie unter dem jeweiligen Themenbereich.

 

Schüler_innen der Weiterbildungskollegs haben nach der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen leider keinen Anspruch auf eine Übernahme von Schülerfahrkosten.

Ansprechpartner/-innen

Für Berufskollegs:

Frau Gabriele Schmidla
Tel: +49 241 5198-3746
Fax: +49 241 5198-83746
gabriele.schmidla@staedteregion-aachen.de
Raum: E 489

Für Förderschulen:

Frau Lea Durak
Tel: +49 241 5198-3755
lea.durak@staedteregion-aachen.de
Raum: E 490