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Abfrallrechtliche Anzeigen

 

Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben diese Tätigkeiten rechtzeitig vor Aufnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen. Liegt Ihr Gewerbesitz in einer regionsangehörigen Kommune (mit Ausnahme der Stadt Aachen) ist das Umweltamt der Städteregion Aachen zuständige Behörde.
Formulare zur Anzeigenerstattung finden Sie unter dem Link ‚Abfalltransporte‘.

Anzeige nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammler von Abfällen aus Privathaushalten der Städteregion Aachen (speziell Altpapier, Alttextilien und Altmetalle) müssen ihre Tätigkeit auf der Grundlage des § 18 Absatz 1 KrWG rechtzeitig vor Sammlungsbeginn der zuständigen Behörde in Form einer Anzeige mitteilen. Diese Anzeige muss zusätzlich zur Anzeige nach § 53 KrWG erfolgen.

Zuständige Behörde ist die Städteregion Aachen, wenn die Sammlung in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen durchgeführt werden soll.

Die Anzeige ist in zweifacher Ausfertigung dem Umweltamt vorzulegen. Bitte nutzen Sie zur Anzeige die unter dem Punkt Dienstleistungen ‚Abfallrechtliche Anzeigenbestätigungen‘ bereit gestellten Formulare.

Hier finden Sie auch den Leitfaden für Sammler und Händler von alten Metallen, Textilien und Papier.

Sonstiges

Bei gewerblicher Nutzung von Fahrzeugen zum Abfalltransport sind nach § 55 KrWG vorne und hinten am Fahrzeug sogenannte "A-Schilder" anzubringen. Diese weißen Warntafeln haben eine Breite von 40 Zentimetern, sind 30 Zentimeter hoch und tragen in schwarzer Farbe die Aufschrift "A".
Geräte am Fahrzeug, die der  Schallwiedergabe dienen, dürfen ggf. nur mit einer Genehmigung betrieben werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Ordnungsamt der Gemeinde, wo die Anlage zum Einsatz kommen soll.
 
Jegliche Ladung beim Transport von Abfällen ist nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) derart zu sichern, dass kein Verrutschen möglich ist und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
 
Die benötigten Unterlagen für eine der bisher genannten Anzeigen sind aus dem beigefügten Merkblatt, unserem Leitfaden für Sammler und Händler von alten Metallen, Textilien und Papier, und den weiter unten aufgeführten Antragsformularen zu entnehmen.  

 

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Herr Mirko Rühr
Tel: +49 241 5198-7062
Fax: +49 241 5198-87062
mirko.ruehr@staedteregion-aachen.de

Frau Angela Kubitza
Tel: +49 241 5198-7064
Fax: +49 241 5198-87064
angela.kubitza@staedteregion-aachen.de