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Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Sammler,  Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben diese Tätigkeiten  rechtzeitig vor Aufnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen. Liegt Ihr  Gewerbesitz in einer regionsangehörigen Kommune (mit Ausnahme der Stadt  Aachen) ist das Umweltamt der Städteregion Aachen zuständige Behörde.
Formulare zur Anzeigenerstattung finden Sie unter dem Link ‚Abfalltransporte‘.
Anzeige nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gewerbliche  oder gemeinnützige Sammler von Abfällen aus Privathaushalten der  Städteregion Aachen (speziell Altpapier, Alttextilien und Altmetalle)  müssen ihre Tätigkeit auf der Grundlage des § 18 Absatz 1 KrWG  rechtzeitig vor Sammlungsbeginn der zuständigen Behörde in Form einer  Anzeige mitteilen. Diese Anzeige muss zusätzlich zur Anzeige nach § 53  KrWG erfolgen.
Zuständige Behörde ist die Städteregion Aachen,  wenn die Sammlung in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der  Stadt Aachen durchgeführt werden soll.
Die Anzeige ist in  zweifacher Ausfertigung dem Umweltamt vorzulegen. Bitte nutzen Sie zur  Anzeige die unter dem Punkt Dienstleistungen ‚Abfallrechtliche  Anzeigenbestätigungen‘ bereit gestellten Formulare.
Hier finden Sie auch den Leitfaden für Sammler und Händler von alten Metallen, Textilien und Papier.
Sonstiges
Bei  gewerblicher Nutzung von Fahrzeugen zum Abfalltransport sind nach § 55  KrWG vorne und hinten am Fahrzeug sogenannte "A-Schilder" anzubringen.  Diese weißen Warntafeln haben eine Breite von 40 Zentimetern, sind 30  Zentimeter hoch und tragen in schwarzer Farbe die Aufschrift "A". 
Geräte  am Fahrzeug, die der  Schallwiedergabe dienen, dürfen ggf. nur mit  einer Genehmigung betrieben werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich  an das zuständige Ordnungsamt der Gemeinde, wo die Anlage zum Einsatz  kommen soll.
 
Jegliche Ladung beim Transport von Abfällen ist  nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) derart zu sichern, dass kein  Verrutschen möglich ist und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit  und Ordnung besteht.
 
Die benötigten Unterlagen für eine der  bisher genannten Anzeigen sind aus dem beigefügten Merkblatt, unserem  Leitfaden für Sammler und Händler von alten Metallen, Textilien und  Papier, und den weiter unten aufgeführten Antragsformularen zu  entnehmen.  
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                            Zollernstraße
                            20
                            
                            52070
                            Aachen
                            
                            
                            
                        
                            
                                
                                    umweltamt@staedteregion-aachen.de
                                
                                
                            
                        
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
                            
                                    
                                        Herr  Mirko Rühr
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    Tel: +49 241 5198-7062
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    Fax: +49 241 5198-87062
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    
                                        mirko.ruehr@staedteregion-aachen.de
                                        
                                    
                                
                            
                            
                        
                            
                                    
                                        Frau  Angela Kubitza
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    Tel: +49 241 5198-7064
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    Fax: +49 241 5198-87064
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    
                                        angela.kubitza@staedteregion-aachen.de
                                        
                                    
                                
                            
                            
                        
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