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Sonntagsfahrverbote
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung beantragen
Allgemeines:
Für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Lastkraftwagen mit Anhängern besteht an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot. Diese Kraftfahrzeuge dürfen zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern nicht fahren. Dies gilt auch an allen Samstagen in der Hauptferienzeit vom 01. Juli bis zum 31. August jeden Jahres in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf festgelegten Strecken auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Für Fahrten an Sonn- und Feiertagen sowie für die genannte Hauptferienzeit ist insoweit eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Bei der Prüfung der Anträge wird ein strenger Maßstab angelegt. Ausnahmen werden auf dringende Fälle beschränkt. Die Ausnahmepraxis wird restriktiv gehandhabt. So rechtfertigen unter anderem wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe alleine keine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Antragstellung:
Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot muss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Wenn
- Ihr Wohnsitz in der StädteRegion Aachen liegt,
- Ihr Betriebssitz in der StädteRegion Aachen liegt,
- eine Zweigniederlassung Ihrer Firma in der StädteRegion Aachen liegt,
- der Beladeort in der StädteRegion Aachen liegt oder
- der Transport beladen über die Bundesautobahn-Grenzübergänge Aachen-Nord (E314/A4) oder Süd (E40/A44) oder über die Grenze „Bildchen“ oder „Köpfchen“ das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht
ist die zuständige Stelle:
StädteRegion Aachen
Straßenverkehrsamt (A36)
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Der Antrag muss im Online-Verfahren eingereicht werden. Voraussetzung für das Online-Verfahren ist die Einrichtung eines Bund ID-Kontos. Den Antrag finden Sie in der Kachel „Online Antrag Ausnahmegenehmigung Sonntagsfahrverbote (über das Bund ID-Konto)“.
Die notwendigen Unterlagen, die dem Antrag online beizufügen sind, entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Links.
Bearbeitungsdauer:
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 7 Werktage vor Fahrantritt. Für später gestellte Anträge kann nicht gewährleistet werden, dass Sie rechtzeitig einen entsprechenden Bescheid erhalten.
Funktionspostfach: ausnahme@staedteregion-aachen.de
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Dienstleistungen
- Antrag auf Ausnahme des Sonntagsfahrverbots
Sonntagsfahrverbote
Kontakt
Ausnahmegenehmigungen
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80658
ausnahme@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
Di. | - | Uhr | |||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | |||||||
Fr. | - | Uhr |
Ansprechpartner/-innen
Herr Büsing
Tel: +49 241 5198-6533
Fax: +49 241 5198-86533
Frau Dormann
Tel: +49 241 5198-6534
Fax: +49 241 5198-86534
Frau Boudon
Tel: +49 241 5198-6535
Fax: +49 241 5198-86535
Frau Brückmann
Tel: +49 241 5198-6541
Fax: +49 241 51988-6541