Breadcrumb

Amtlicher Lageplan

Anlass zur Erstellung eines amtlichen Lageplans

Inhaltlich werden in einem amtlichen Lageplan auf der Grundlage der Katasterkarte im Maßstab 1:500 zusätzliche Informationen zusammengeführt, die zur fachlichen Beurteilung der Zulässigkeit beantragter Vorhaben notwendig sind. Der Umfang der Eintragungen ist abhängig vom Antragszweck.
Amtliche Lagepläne  werden benötigt zur Beantragung der Genehmigung eines Bauvorhabens (§ 3 BauPrüfVO),  der Beantragung einer Genehmigung zur Teilung bebauter Grundstücke (§ 17 BauPrüfVO) oder der Beantragung  einer Baulasteintragung (§18 BauPrüfVO).

Arbeitsschritte

Nach örtlicher Ermittlung der erforderlichen Daten, werden diese in den Lageplan eingetragen. Je nach Antragszweck werden geplante und vorhandene Baulastflächen, geplante Grenzen, geplante Bauvorhaben und sonstige planungsrelevante Informationen in den amtlichen Lageplan eingearbeitet.
Weitere benötigte Unterlagen zur Erstellung des amtlichen Lageplanes, wie die Auskunft über vorhandene Baulasten, im Grundbuch eingetragene Belastungen oder relevante Satzungen und deren Festlegungen werden von der beauftragten Vermessungsstelle angefordert.  
Ein amtlicher Lageplan wird durch den beauftragten öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder die Katasterbehörde mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Besonderheiten

Kann die Genehmigung zur Teilung eines bebauten Grundstücks nur unter der Auflage einer Baulasteintragung erteilt werden, so ist ein amtlicher Lageplan nach §17 BauPrüfVO und ein weiterer nach §18 BauPrüfVO zu erstellen.

Kontakt

Vermessung
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr  
Di. - Uhr  
Mi. - Uhr  
Do. - Uhr  
Fr. - Uhr  

und nach Vereinbarung


Kontakt

Aktualisierung Liegenschaftskataster
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr  
Di. - Uhr  
Mi. - Uhr  
Do. - Uhr  
Fr. - Uhr  

und nach Vereinbarung