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Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege (AWZ)

Was sind bewohnerbezogene Aufwendungszuschüsse?
Bewohnerbezogene Aufwendungszuschüsse (AWZ) werden auf Grundlage des Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) gewährt. Es handelt sich hierbei um eine Investitionskostenförderung für die jeweiligen Pflegeeinrichtungen bezogen auf, die einzelne pflegebedürftige Person, die das entsprechende stationäre oder teilstationäre Pflegeangebot der o.g. Einrichtungen nutzt. Soweit der Einrichtung für eine pflegebedürftige Person der bewohnerbezogene Aufwendungzuschuss gezahlt wird, mindert dies zusammen mit den Pflegekassenleistungen die für die pflegebedürftige Person entstehenden Kosten um den Betrag der Investitionskosten. Die Investitionskosten sind diejenigen Kosten, die der Pflegeeinrichtung im Zusammenhang mit der Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden entstehen. Diese Kosten – und damit auch der zu gewährende AWZ – sind für jede Einrichtung unterschiedlich.

 

Wer erhält AWZ?
Nutzer_innen von Kurzzeit-, Tages und Nachtpflegeeinrichtungen können mittelbar in den Genuss des AWZ kommen. Die StädteRegion Aachen ist für die Bearbeitung diesbezüglicher Anträge von pflegebedürftigen Personen, die ihren Wohnsitz in der StädteRegion Aachen haben, zuständig.
Nur für diejenigen pflegebedürftigen Personen, die pflegeversichert und einem Pflegegrad (I-V) zugeordnet sind, kann in anerkannten Einrichtungen der Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege ein entsprechender Zuschuss gewährt werden.
Für Personen, bei denen die Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit noch aussteht, sollten zur Wahrung der Frist (s.u.) auch ein Antrag gestellt werden. Sobald über die Pflegebedürftigkeit entschieden ist, ist dies mitzuteilen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragstellung ist von der jeweiligen Pflegeeinrichtung zu tätigen. Hierzu sind die als Download bereitgestellten Antragsvordrucke zu nutzen. Weitergehende Unterlagen werden bei Bedarf angefordert.


Bitte beachten Sie: 

in den als Excel-Liste hinterlegten Formularen für die Tagespflege bitte in den Anwesenheitstagen jeweils eine „1“ eintragen, da in den Spalten „Gesamttage“ und „Betrag“ jeweils Formeln hinterlegt sind, so dass diese Spalten automatisiert ausgerechnet werden. 
Die Übersendung des Festsetzungsbescheides ist nicht mehr erforderlich. Dieser kann von hier zentral abgerufen werden.
Bitte teilen Sie jedoch die Bankverbindung Ihrer Einrichtung mit. 
 


Frist
Gemäß § 19 Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW) ist der Antrag auf den Aufwendungszuschuss monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonates zu stellen. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können daher nicht berücksichtig werden.
 

Ansprechpartner/-innen

Einrichtungsort: Alsdorf

Frau Bianca Kreisel
Tel: +49 241 5198-5027
bianca.kreisel@staedteregion-aachen.de

Einrichtungsort: Aachen

Frau Sigrid Beck
Tel: +49 241 5198-5045

Einrichtungort: Eschweiler, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg

Frau Ira Noack
Tel: +49 241 5198-2477

Einrichtungsort: Baesweiler, Herzogenrath, Würselen, Einrichtungen außerhalb des Städteregionsgebiets

Frau Heike Wolter
Tel: +49 241 5198-5055