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Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)

 

1. mit Kennzeichenwechsel

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • bisherige amtliche Kennzeichen - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln



2. mit Kennzeichenübernahme (Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)

 

Kontakt

Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651

info.stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    
Sa. - Uhr    

(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)