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Luftverunreinigung

Die Luftverunreinigung (Luftverschmutzung) ist der auf die Luft bezogene Teilaspekt der Umweltverschmutzung.

 

Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), ist Luftverschmutzung (dort als Luftverunreinigung bezeichnet) eine Veränderung der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. Diese Stoffe werden auch als luftfremde Stoffe bezeichnet.

In Bezug auf diese luftfremden Stoffe wurden durch den Gesetzgeber eine Vielzahl von Grenzwerten in verschiedenen Regelwerken festgelegt, die bei gewerblich betriebenen Anlagen im Normalbetrieb nicht überschritten werden dürfen. Grenzwerte für gewerblich betriebene Anlagen können zum Beispiel der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) entnommen werden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte durch Betreiber gewerblicher Anlagen auf dem Gebiet der Städteregion Aachen, ausgenommen dem Gebiet der Stadt Aachen, ist Aufgabe der Unteren Immissionsschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen.

Kontakt

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Zollernstraße 20
52070 Aachen

umweltamt@staedteregion-aachen.de

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