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Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis (Mindestalter: 21 Jahre)

Erforderliche Unterlagen:
 

  • formloser Antrag
  • Geburtsurkunde / Personalausweis
  • genügend Kenntnisse der deutschen Sprache (ggf. C1-Sprachtest)
  • Lebenslauf
  • ärztliches Zeugnis/Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche/geistige Eignung (nicht älter als  ein Jahr) Alternativ: Vorlage eines gültigen Führerscheins (oder beglaubigte Kopie) der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE (vorgenannte Klassen müssen ab dem 01.01.1999 erteilt worden sein)
  • ärztliche Bescheinigung/Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (nicht älter als ein Jahr) Alternativ: Vorlage eines gültigen Führerscheins (oder beglaubigte Kopie) der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE (vorgenannte Klassen müssen ab dem 01.01.1999 erteilt worden sein)
  • Deutscher Führerschein oder beglaubigte Kopie (Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens drei Jahre, für die anderen Klassen zwei Jahre erforderlich); der Bewerber muss im Besitz der Klasse sein, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
  • Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse BE (spätestens vor Prüfungszulassung)
  • Nachweis (Prüfungszeugnis/Abschlusszeugnis in Original oder beglaubigte Kopie) über die Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung (höherer Schulabschluss-Abitur/Fachhochschulreife)
  • Bescheinigung einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte (Anmeldung zum Lehrgang)
  • Erweitertes Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde". Das Führungszeugnis ist vorher bei der zuständigen Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Schreiben zur Beantragung kann die Fahrerlaubnisbehörde fertigen.
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (wird vom Sachbearbeiter eingeholt) -nicht mehr als ein Punkt-
  • Gebühr : z. Zt. 45,20 € (inklusive vorgenannte Auskunft)

Zur Identitätsprüfung ist eine persönliche Antragstellung (nach Terminvereinbarung) erforderlich.

Rechtsgrundlagen:

Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
§§ 2, 4, 7, 8 FahrlG