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Bei der Landtagswahl bestimmen die Wählerinnen und Wähler, welche Parteien und Abgeordnete in den Landtag einziehen. Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen zur Landtagswahl 2022 stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres u. Kommunales und des Landtags NRW zur Verfügung:
Ansprechpartner/-innen
Frau Ruth Thelen
Tel: +49 241 5198-1504
Herr Christian Engels
Tel: +49 241 5198-1046