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Landrat Tersluisen 1969-1975

Prof. Dr. Edmund Tersluisen

Partei: CDU

*19. Dezember 1918 Krefeld +23. April 2006.

1937- 1939 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Berlin;
l. juristisches Staatsexamen 1939 Köln; Promotion 1948; 2. juristisches Staatsexamen
1950 Düsseldorf. Referendar.

1947 - 1949 Köln, Gerichtsassessor. 1950 - 1951 Landgericht Köln, Richter.
1952 - 1985 Eschweiler Bergwerks-Verein AG: Justitiar;
1979 - 1985 Generalbevollmächtigter beim EBV
1952 - 1985 Rechtsanwalt.

Lehrauftrag für Bergrecht und Sozialversicherung an der RWTH Aachen
1964 – 1986,
ab 1981 Honorarprofessor der RWTH

Mitglied des Kreistages des Landkreises Aachen, bzw. des Kreises Aachen: 28.10.1956 - 3.5.1975.

Landrat des Landkreises Aachen

9.11.1969 - 31.12.1971

 

Landrat des Kreises Aachen
Kommissarisch: 1.1.1972 - 22.4.1972
23 4.1972 - 21. 5.1975

 

Besonderheiten

·         Mit der Wahl von Dr. Tersluisen zum neuen Landrat hatte ein Generationswechsel eingesetzt, er war über 20 Jahre jünger als sein Vorgänger Lennartz

·         Das bestimmende Thema der Jahre 1969, 1970 und 1971 war die bevorstehende Neugliederung.  Der Kreistag plädierte in der Gesetzgebungsphase 1970 für die Bildung eines „Regionalkreises

·         Die Landesregierung konnte von den Vorteilen eines „Regionalkreises“ nicht überzeugt werden. Am 15. Juni 1971 unterbreitete die Landesregierung einen Vorschlag, der bis auf einige kleinere Änderungen bereits die Gestalt der neuen administrativen Einheiten im Aachener Raum zeigte

·         Anfang Dezember 1971 herrschte Klarheit über die strittigen Bereiche des Neugliederungsraumes im Kreis Aachen. Kohlscheid und Roetgen blieben im Kreis Aachen und Kornelimünster und Walheim kamen zur Stadt Aachen.

·         Zum 01. Januar 1972 wurde das Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Aachener Raumes, das „Aachen Gesetz“ wirksam. Der bisherige Landrat Dr. Edmund Tersluisen wurde von der Landesregierung als Beauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben des Kreistages, des Kreisausschusses und des Landrates eingesetzt. Zusätzlich wurde ein Beirat gebildet. Der ehemalige Oberkreisdirektor des Kreises Monschau, Georg Stieler, nahm kommissarisch die Geschäfte des Oberkreisdirektors des „neuen“ Kreises Aachen wahr, da Oberkreisdirektor Otto Korn bereits am 14. September 1971 in den Ruhestand getreten war.

·         Mit Inkrafttreten des Aachen-Gesetzes änderten sich auch die Aufgaben des Kreises Aachen. Das Gymnasium in Würselen ging in die Trägerschaft der Stadt über, das ehemalige Kreisgymnasium Kornelimünster lag nun im Gebiet der Stadt Aachen und ging in die Trägerschaft der Stadt Aachen über. Auch die Trägerschaft der Kreisfeuerwehr in Würselen gab der Kreis ab, da im Wesentlichen alle Kommunen im neuen Kreis eine eigene Feuerwehr mit Hauptwache erhalten sollten.

·         Die ehemalige Kreisverwaltung des Kreises Monschau wurde in eine Nebenstelle des Kreises Aachen umgewandelt.

·         Die politischen Verhältnisse veränderten sich nach der ersten Kommunalwahl des „neuen“ Kreises Aachen nur geringfügig. Der Wahl zum ersten Landrat der neuen Körperschaft Kreis Aachen stellten sich Dr. Tersluisen für die CDU und der SPD-Kreistagsabgeordnete Hans Ferner. Mit nur einer Stimme Mehrheit gewann Dr. Tersluisen die Abstimmung. Zum stellvertretenden Landrat wurde der bisherige Landrat des Kreises Monschau, Hans-Georg-Weiß gewählt. 

·         Am 2. Oktober 1972 beschloss der Kreistag einstimmig Wappen, Siegel und Flagge des alten Kreises Aachen weiterzuführen. Ebenfalls 1972 konnte ein Erweiterungsbau am Aachener Kreishaus (heute Gebäudeteil D) fertiggestellt werden.

·         Die Neugliederung hatte auch für die regionale Sparkassenlandschaft einige Folgen. Ende 1972 stimmte der Kreistag zu, dass die Kreissparkasse Monschau in der Kreissparkasse Aachen aufging. Außerdem wurden die Geschäftsstellen den veränderten Gebietszugehörigkeiten angepasst.

·         Im Oktober 1974 wurde der Betrieb des seit dem 15. August 1974 in der Testphase laufenden zivilen Rettungshubschraubers des Typs Bell UH 1D auf unbestimmte Zeit verlängert. Nach Inkrafttreten des Rettungsgesetztes 1975 richtete der Kreis im gesamten Kreisgebiet Rettungswachen ein und schaffte ein flächendeckendes Rettungssystem, das es ermöglichte jeden Notfallpatienten in 5 bis 8 Minuten zu erreichen.

·         Da die Neugliederung die Zuständigkeit des Kreises im Bereich des Berufsschulwesens bestätigt hatte und der Kreis 1974 auch zum Träger der Sonderschulen für Geistigbehinderte ernannt worden war, wurde der Ausbau des Berufs- und Sonderschulwesens zum Schwerpunkt der Arbeit des Kreises für die nächsten Jahre. Zunächst wurde ein umfangreicher Schulentwicklungsplan erarbeitet, der die Grundlage für ein umfangreiches Investitionsprogramm bildete. Mitte der 70er Jahre begannen außerdem die Planungen für die zentrale Mülldeponie in Alsdorf-Warden, die für das Gebiet des Kreises Aachen -ohne die Eifelgemeinden- sowie der Stadt Aachen eingerichtet werden sollte und 1983 ihren Betrieb aufnahm. 

 

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