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Zuschussangelegenheiten

In zwei Förderbereichen vergibt die StädteRegion Aachen Zuschüsse:

  • Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
  • Klassenfahrtzuschüsse

Jeder Bereich hat eigene Förderrichtlinien und unterschiedliche kommunale Empfänger:

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Freie Träger können Zuschüsse auf der Grundlage der „Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit" erhalten, wie zum Beispiel für außerörtliche Zeltlager, örtliche Ferienspiele, internationale Jugendbegegnungen oder Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen.

Die Richtlinien sind Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplanes, der für die Jahre 2022 bis 2026 beschlossen wurde. Sie gelten für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen für die Städte Baesweiler und Monschau sowie für die Gemeinden Roetgen und Simmerath.

Die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Skrabal (Kontaktdaten s.o.), ist Ihnen gerne bei weiteren Fragen behilflich.


Klassenfahrtzuschüsse
Zudem gewährt die StädteRegion Aachen Zuschüsse zu Klassenfahrten für hilfsbedürftige Schüler/innen, deren Eltern die Kosten für eine Klassenfahrt alleine nicht aufbringen können und

  • kein Arbeitslosengeld nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • keine Sozialhilfe nach SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld
  • keine Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes

beziehen.

Die Schulen können einen entsprechenden Antrag für die Kinder stellen, die ihren Wohnsitz in den Städten Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen oder in den Gemeinden Roetgen und Simmerath haben.

Die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Willer-Giese ist Ihnen gerne bei weiteren Fragen behilflich (Kontaktdaten siehe oben).