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Teilleistungsschwächen wie Lese- oder Rechtschreibschwäche oder eine Rechenschwäche (Dyskalkulie) können Ursache für eine (drohende) seelische Behinderung sein.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Mitarbeiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familienberatung.
In einem persönlichen Gespräch oder telefonisch werden Sie über die Voraussetzungen, das Verfahren, die notwendigen Unterlagen und die Rahmenbedingungen informiert.
Ansprechpartner/-innen
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