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Amtliche Grenzanzeige

Anlass einer amtlichen Grenzanzeige

Ist eine Grundstücksgrenze örtlich nicht mehr erkennbar oder herrscht Unklarheit über den Verlauf, kann es notwendig sein den rechtmäßigen Verlauf der Grenze in der Örtlichkeit anzuzeigen.

Arbeitsschritte

Gegenstand der amtlichen Grenzanzeige sind die vom Auftraggeber bezeichneten Grenzpunkte.
Auf der Grundlage des Katasternachweis werden die Grenzen in die Örtlichkeit übertragen, und die vorhandenen Abmarkungen werden überprüft. Dem Auftraggeber wird der rechtmäßige Verlauf der Grenzen in der Örtlichkeit angezeigt.

Mit der Amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Grundstücksgrenze getroffen und in einer Skizze mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Besonderheiten

Im Gegensatz zur Grenzvermessung werden nicht mehr vorhandene oder beschädigte Grenzzeichen nicht ersetzt. Vorhandene, aber den Grenzverlauf nicht zutreffend kennzeichnende Grenzzeichen werden nicht in ihrer Lage berichtigt. Dies kann nur durch eine Grenzvermessung geschehen.
Eine Grenzniederschrift wird nicht aufgenommen und das Ergebnis wird nicht Bestandteil des Liegenschaftskatasters.

Kosten

Die Kosten einer amtlichen Grenzanzeige richten sich nach einem für alle Vermessungsstellen in NRW geltenden Kostentarif. Grundlagen für die Ermittlung der Kosten sind die Anzahl der untersuchten Grenzpunkte und der Bodenrichtwert.

Kontakt

Vermessung
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Öffnungszeiten:

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und nach Vereinbarung


Kontakt

Aktualisierung Liegenschaftskataster
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