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Beihilfe für Lehrkräfte

Informationen zum Bearbeitungsstand:

Mit Stand vom 07.10.2025 haben wir einen Großteil der Beihilfeanträge, die bis zum 01.10.2025 beim Schulamt für die Städteregion Aachen eingegangen sind, für Sie bearbeitet. Es können noch einzelne Anträge ausstehen, die vor diesem Datum eingegangen sind. Die Bearbeitung dieser Anträge erfolgt in Kürze.

 

Informationen zu Ihrer Beihilfesachbearbeitung und der telefonischen Erreichbarkeit ab dem 07.10.2025 (Stand 10/2025):

Das Sachgebiet Beihilfen für Lehrkräfte ist wie folgt aufgeteilt:

Frau Julia Michalik         Buchstabenbereich        A - Hel
Frau Yvonne Kreuzer     Buchstabenbereich        Hem - M
Frau Milena Scheeren    Buchstabenbereich        N – Z
 

Telefonzeiten:

Jeden Montag                von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr &
jeden Mittwoch              von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Bei Bedarf sind auch persönliche Vorsprachen nach individueller Vereinbarung mit der Sachbearbeitung möglich.

Informationen zur gewichteten Bearbeitung (Stand 10/2025):
 

Die Beihilfefestsetzung erfolgt derzeit im Rahmen der gewichteten Bearbeitung. Eingereichte Belege werden daher - je nach Fallkonstellation - ggf. nicht vollumfassend geprüft. Hierdurch unterbleiben eventuell Beanstandungen, die bei konsequenter Anwendung des Regelungswerks erfolgt wären. Rechtsansprüche für künftige Beihilfefestsetzungen bzw. Gewohnheitsrechte können hieraus nicht abgeleitet werden.

Informationen zur Antragstellung (Stand 11/2023):
 

  • Allgemeines:

    Die Postanschrift für Ihre Beihilfeangelegenheiten lautet:
    Zentrale Scanstelle Beihilfe
    32746 Detmold

    Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuellen Formulare und Vordrucke. Diese können Sie als ausfüllbare PDF-Dateien wie gewohnt online abrufen (s. unter "Links" - "Anträge und Formblätter"). Die Zentrale Scanstelle Detmold ist in den Antragsvordrucken bereits als Adressat hinterlegt. Bei der Weiterverwendung von veralteten Vordrucken können Ihre Anliegen ggf. nicht bearbeitet werden.

     

  • Öffnung der Beihilfe NRW App für den Langantrag:

    Die Nutzungsmöglichkeiten der Beihilfe NRW App wurden erweitert. Nunmehr können beihilfeberechtigte Personen die App auch zur Übermittlung eines Langantrages nutzen. Analog zum Verfahren zur Übermittlung eines Pflegeantrages (Anlage „Pflege“) ist hierfür zunächst der entsprechende Papiervordruck („Antrag auf Zahlung einer Beihilfe“) von den beihilfeberechtigten Personen auszufüllen, zu unterschreiben und als erster Beleg in der App abzufotografieren.

    Diese Öffnung gilt ausschließlich für Sachverhalte, die Sie regulär mit dem schriftlichen Langantrag im Rahmen der Antragstellung anzeigen würden: z.B. Änderung der Versicherungsverhältnisse, Änderung der Bankverbindung, Änderung der Anschrift etc..

    Klassischer Schriftverkehr (z.B. die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Widersprüche etc.) sind von der Öffnung ausdrücklich nicht umfasst und dürfen – wie bisher – ausschließlich durch Übersendung an die Scanstelle eingereicht werden. Form- oder Fristversäumnisse die durch die Nichteinhaltung entstehen können, gehen zulasten der Antragsteller_innen.

    Einzelheiten hierzu sowie weitere Hinweise zur Antragstellung können Sie unserem Infoblatt zur Antragstellung (s. unter "Infos" - "Infoblatt: Hinweise zur Antragstellung ") entnehmen.

 

Kontakt

Schulamt
Zollernstraße 16
52070 Aachen

schulamt@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/-innen

Ab 07.10.2025

A - Hel:

Frau Julia Michalik
Tel: +49 241 5198-4124
Fax: +49 241 5198-84124
julia.michalik@staedteregion-aachen.de
Raum: E 290

Hem - M:

Frau Yvonne Kreuzer
Tel: +49241 5198-4123
Fax: +49241 5198-84123
yvonne.kreuzer@staedteregion-aachen.de
Raum: E 290

N - Z:

Frau Milena Scheeren
Tel: +49241 5198-4121
Fax: +49241 5198-80410
milena.scheeren@staedteregion-aachen.de
Raum: E 289