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Die Verpflichtungserklärung, umgangssprachlich auch „Einladung“ genannt, ist eine finanzielle Garantieerklärung bzw. Bürgschaft, mit der sich der Einladende zur Kostenübernahme verpflichtet. Eine Verpflichtungserklärung wird in der Regel von der deutschen Auslandvertretung als Nachweis der Kostenübernahme für die Ausstellung u.a. von Besuchs- und Geschäftsvisa verlangt.
Bitte beachten Sie: Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Termine können Sie online über unsere Dienstleistung "Einladung/Verpflichtungserklärung" buchen.
Für weitere Informationen siehe auch Dienstleistungen.
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Dienstleistungen
Ansprechpartner/-innen
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Tel: +49 241 5198-3347
Fax: +49 241 5198-83306
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Frau Gerguri
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