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Aber auch mineralische Stoffe aus industriellen Prozessen (Schlacken und Aschen) aus Feuerungsanlagen und Schmelzprozessen können für eine Wiederverwertung im Erd- und Straßenbau geeignet sein. Da fast alle Materialien noch einen Restanteil an Schadstoffen enthalten, ist eine entsprechende Güteüberwachung für jeden Hersteller zwingend vorgeschrieben.
Für den Einbau von Recyclingmaterial ist in jedem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Antragsformulare zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis und ein Merkblatt zum Erlaubnisverfahren finden sich unter den Dienstleistungen im Downloadfenster. Je nach Ausgangsmaterial gelten im fertigen Recyclingbaustoff unterschiedliche Qualitätsanforderungen und Einbaubedingungen.
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Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
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Fax: +49 241 5198-87043
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