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Welche Aufgaben hat die Medizinalaufsicht?

Die Aufgaben der Medizinalaufsicht dienen der Überwachung der Berechtigung zur Berufsausübung nichtakademischer Gesundheitsfachberufe, der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit.

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsfachschulen in der StädteRegion führt die Medizinalaufsicht Prüfungen in verschiedenen nichtakademischen Gesundheitsfachberufen durch und erteilt die erforderlichen Berufserlaubnisse.

Jeder, der in der StädteRegion Aachen selbstständig einen nichtakademischen Gesundheitsfachberuf ausüben möchte oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchte, hat gem. § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW-GBerG) den Beginn und die Beendigung der Medizinalaufsicht anzuzeigen. Dies dient einerseits der Qualitätssicherung und andererseits der Patientensicherheit.

Kontakt

Medizinalaufsicht
Trierer Straße 1
52078 Aachen

Ansprechpartner/-innen

Frau Beyza Avci
Tel: +49 241 5198-5312
Fax: +49 241 5198-85312