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Welche Aufgaben hat die Medizinalaufsicht?
Die Aufgaben der Medizinalaufsicht dienen der Überwachung der Berechtigung zur Berufsausübung nichtakademischer Gesundheitsfachberufe, der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsfachschulen in der StädteRegion führt die Medizinalaufsicht Prüfungen in verschiedenen nichtakademischen Gesundheitsfachberufen durch und erteilt die erforderlichen Berufserlaubnisse.
Jeder, der in der StädteRegion Aachen selbstständig einen nichtakademischen Gesundheitsfachberuf ausüben möchte oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchte, hat gem. § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW-GBerG) den Beginn und die Beendigung der Medizinalaufsicht anzuzeigen. Dies dient einerseits der Qualitätssicherung und andererseits der Patientensicherheit.
Ansprechpartner/-innen
Frau Beyza Kartal
Tel: +49 241 5198-5312
Fax: +49 241 5198-85312
Frau Renate Kappauf
Tel: +49 241 5198-5536
Fax: +49 241 5198-85536
Frau Maylin Wolf
Tel: +49 241 5198-5327
Fax: +49 241 51988-5327