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Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass das im Grundgesetz verankerte Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Frau und Mann auch in der StädteRegion Aachen umgesetzt wird. Als Spezialgesetz trifft das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) Regelungen für den öffentlichen Dienst im Land und in den Kommunen und dient ebenfalls der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

Für die StädteRegion Aachen sind darüber hinaus auch die Vorgaben der Kreisordnung NRW (KrO NRW) zu beachten, denn die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Kreise, die zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte bestellen.

Vor diesem Hintergrund wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit bei Vorhaben und Maßnahmen der StädteRegion Aachen, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft haben oder haben können.

Das vielfältige Aufgabenspektrum gliedert sich in interne und externe Aufgaben.

Kontakt

Gleichstellung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2460

gleichstellung@staedteregion-aachen.de