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Einfuhr eines gebrauchten Fahrzeuges

 

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
 

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Vollgutachten des TÜV, wenn Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat
  • vollständige ausländische Fahrzeugpapiere
  • Kennzeichenschilder (Ausnahme Belgien)
  • gegebenenfalls EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier
  • Original-Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges
  • Alter Fahrzeugbrief bzw. Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war und vor dem 01.10.2005 in einem anderen EU-Land zugelassen wurde (ggf. Prüfung des Einzelfalles)
  • gegebenenfalls gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht), wenn das Fahrzeug im Ausland mit einer EG-Typgenehmigung zugelassen war und zwischenzeitlich eine Untersuchung nach § 29 StVZO hätte stattfinden müssen (es gelten die deutschen HU-Fristen)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt
  • bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten

Hinweis:Die ausländischen Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder werden eingezogen.

 

Hinweis für Belgien
Belgische Kennzeichenschilder sind personengebunden und werden daher nicht eingezogen.

 

Hinweis für die Niederlande
Laut RDW NL müssen grundsätzlich alle Fahrzeuge, die aus den Niederlanden ausgeführt werden, vorher in den Niederlanden abgemeldet werden. Erst dann wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt, die zur Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland erforderlich ist.

Kontakt

Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651

info.stva@staedteregion-aachen.de

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