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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Verschrottung

 

Wenn das Fahrzeug zugelassen ist:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
  • Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes
  • Wenn das Fahrzeug im Ausland verschrottet wird, ist eine dementsprechende Erklärung über den Verbleib am Schalter abzugeben.



Wenn das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt ist:


  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Verwertungsnachweis eines zertifizierten Betriebes
  • Wenn das Fahrzeug im Ausland verschrottet wird, ist eine dementsprechende Erklärung über den Verbleib am Schalter abzugeben.

Kontakt

Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651

info.stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    
Sa. - Uhr    

(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)