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Menschen mit Behinderung helfen
und Arbeitgebern helfen
Das machen Inklusions-Ämter:
Inklusions-Ämter helfen dabei,
dass Menschen mit Behinderung
arbeiten können.
Die Inklusions-Ämter helfen
den Menschen mit Behinderung.
Und den Arbeitgebern.
Die Inklusions-Ämter kümmern sich
um Hilfe im Arbeits-Leben
für die Menschen mit Behinderung und die Arbeitgeber.
Diese Hilfe heißt: Begleitende Hilfe im Arbeits-Leben.
Zum Beispiel Arbeits-Assistenz.
Oder ein Arbeits-Platz mit einer besonderen Technik.
Die Inklusions-Ämter kümmern sich um das Geld
und um die Organisation von der Hilfe.
Menschen mit Behinderung sind besonders geschützt.
Zum Beispiel bei einer Kündigung.
Bei Menschen mit Behinderung
müssen die Arbeitgeber
sehr viele Gesetze und Regeln beachten.
Die Inklusions-Ämter passen auf,
dass sich alle an die Regeln halten.
Die Inklusions-Ämter
müssen mit so einer Kündigung einverstanden sein.
Sonst gilt die Kündigung nicht.
Dabei arbeiten die Inklusions-Ämter
mit den Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeits-Leben
zusammen.
Viele Menschen wissen noch viel zu wenig zu diesem Thema.
Deshalb machen die Inklusions-Ämter
Kurse zu diesem Thema.
Es gibt auch Info-Hefte und anderes Material.
Im Gesetz steht:
In jedem Unternehmen sollen auch
Menschen mit Behinderung arbeiten.
Aber viele Unternehmen habe
keine Angestellten mit Behinderung.
Diese Unternehmen müssen deshalb Geld bezahlen.
Dieses Geld heißt Ausgleichs-Abgabe.
Darum kümmern sich die Inklusions-Ämter auch.
Kontakt:
Landschaftsverband Rheinland - LVR-Inklusionsamt -
Hermann-Pünder-Str. 1
50679 Köln
Homepage: www.lvr.de
Förderung und Kündigungsschutz
Jörn Ortmanns
Tel.: 0221 / 8094238
Fax: 0221 / 82844201
E-Mail: joern.ortmanns@lvr.de
Koordination IFD
Martina Stiemer
Tel.: 0221 / 8097173
Fax: 0221 / 82842338
E-Mail: martina.stiemer@lvr.de
Technischer Beratungsdienst
Susann Straßenburg
Tel.: 0221 / 8097683
Fax: 0221 / 82842097
E-Mail: susann.strassenburg@lvr.de